|
Nach der Verfassung der Nordelbischen Kirche leitet der Kirchenvorstand (KV) die Gemeinde. Angefangen von der Ordnung des Gottesdienstes über die Verwaltung der knappen Geldmittel bis hin zu Personalfragen werden in diesem demokratisch gewählten Gremium alle wichtigen Fragen im Leben der Kirchengemeinde beraten und entschieden. Wie andere gewählte Vertretungen bildet auch der KV Ausschüsse, die sich bestimmten Sachbereichen widmen, wie z.B. Gottesdienst und Gemeindearbeit, Bauangelegenheiten oder den Finanzen der Gemeinde. Alle 6 Jahre wird der neunköpfige Kirchenvorstand (sechs gewählte und zwei berufene Mitglieder sowie die Pastorin) neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde Bovenau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kandidieren können Gemeindeglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Am 18.01.2009 ist der aktuelle Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt worden! Informationen zu den Mitgliedern finden Sie, wenn Sie auf das Foto klicken:
|
|