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Kirchenvorstand

Nach der Verfassung der Nordelbischen Kirche leitet der  Kirchenvorstand (KV) die Gemeinde. Angefangen von der Ordnung des Gottesdienstes über die Verwaltung der knappen Geldmittel bis hin zu Personalfragen werden in diesem demokratisch gewählten Gremium  alle wichtigen Fragen im Leben der Kirchengemeinde beraten und  entschieden.
Wie andere gewählte Vertretungen bildet auch der KV  Ausschüsse, die sich bestimmten Sachbereichen  widmen, wie z.B. Gottesdienst und Gemeindearbeit, Bauangelegenheiten oder den Finanzen der Gemeinde.
Alle 6 Jahre wird der neunköpfige Kirchenvorstand (sechs gewählte und zwei berufene Mitglieder sowie  die Pastorin) neu gewählt.  Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde Bovenau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kandidieren können Gemeindeglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Am 18.01.2009 ist der aktuelle Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt worden!
Informationen zu den Mitgliedern finden Sie, wenn Sie auf das Foto klicken:

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