Kirchengemeinderat

Nach der Verfassung der Nordkirche leitet der Kirchengemeinderat (KGR) die Gemeinde.
Angefangen von der Ordnung des Gottesdienstes über die Verwaltung der knappen Geldmittel bis hin zu Personalfragen werden in diesem demokratisch gewählten Gremium alle wichtigen Fragen im Leben der Kirchengemeinde beraten und entschieden.
Wie andere gewählte Vertretungen bildet auch der KGR Ausschüsse, die sich bestimmten Sachbereichen widmen, wie z.B. Gottesdienst und Gemeindearbeit, Bauangelegenheiten oder den Finanzen der Gemeinde.
Alle 6 Jahre wird der z.Zt. achtköpfige Kirchengemeinderat (sechs Gewählte und ein berufenes Mitglied sowie die Pastorin) neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde Bovenau, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kandidieren können Gemeindeglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Der aktuelle Kirchengemeinderat trat 2017 sein Amt an.
Am 1. Advent 2022 werden in Kirchenwahlen in der gesamten Nordkirche die Kirchengemeinderäte neu bestimmt.